Übertragung der Aufsichtspflicht

Hier haben Sie als Eltern die Möglichkeit Ihren noch nicht volljährigen Kindern einen Kinobesuch ohne Ihre Begleitung zu ermöglichen. Diese Vereinbarung brauchen Ihre Kinder nur, wenn sie in eine Kinovorstellung gehen möchten, die

  • nach 22:00 Uhr endet, Ihre Kinder noch nicht 16 Jahre alt sind und Sie nicht dabei sind.
  • die nach 24:00 Uhr endet, Ihre Kinder nicht volljährig sind und Sie nicht dabei sind.

Sie können Ihre Aufsichtspflicht an eine Person Ihrer Wahl, welche bei der Vorstellung dabei sein muss, übertragen. Bitte bedenken Sie aber, dass der Film trotzdem für das Alter Ihres Kindes freigegeben sein muss!

Bitte laden Sie das Begleitschreiben (PDF) herunter. Lesen Sie die Vereinbarung sorgsam durch und geben Sie es Ihrem Kind zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises mit.