F.A.Q.

Fragen und Anworten rund um Ihren Kinobesuch

Der Filmpalast am ZKM unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Demnach dürfen sich Jugendliche ohne erwachsene Begleitperson unter 16 Jahren bis maximal 22:00 Uhr, Jugendliche unter 18 Jahren bis maximal 24:00 Uhr im Filmpalast aufhalten.

Weitere Informationen:

  • Wer es ganz genau wissen will, kann das Jugendschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland unter dieser Adresse ganz genau studieren.
  • Sie können Ihre Aufsichtspflicht an eine volljährige Person übertragen.
    Mehr Infos dazu erhalten Sie hier.
  • Im Sinne zum Wohl des Kindes ist ein Kinobesuch unter 3 Jahren nicht erlaubt. Hier können Sie unsere Hausordnung abrufen.

Jedem Kinobesucher steht die Möglichkeit offen, seine Eintrittskarten vor seinem Kinobesuch zu reservieren. Diese Reservierungen bleiben bis maximal eine halbe Stunde vor Filmbeginn im Reservierungsstamm, d.h.: Reservierte Karten, die nicht mindestens eine halbe Stunde vor Filmbeginn abgeholt wurden, werden wieder zum freien Verkauf angeboten.

Kartenreservierungen sind sofort nach Erscheinen des Kinoprogramms möglich.
Über den Reservierungscomputer ist immer nur eine begrenzte Anzahl an Karten je Vorstellung zum Reservieren möglich.

Sollte eine Vorstellung ausverkauft sein, ist es immer sinnvoll, sich vorher schon einen alternativen Film herauszusuchen. Dies gilt auch für die Möglichkeit, dass nur noch Plätze in den ersten Reihen eines Kinosaals frei sind (obgleich diese keinesfalls schlechter oder geringfügiger sind!).

Dieser Punkt verkürzt das Warten in der Kassenschlange.